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   VG Trier, 16.07.2009 - 5 K 788/08.TR   

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VG Trier, 16.07.2009 - 5 K 788/08.TR (https://dejure.org/2009,22103)
VG Trier, Entscheidung vom 16.07.2009 - 5 K 788/08.TR (https://dejure.org/2009,22103)
VG Trier, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 5 K 788/08.TR (https://dejure.org/2009,22103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Verweigert ein Apotheker Angaben zu seinen Umsätzen, dürfen die Apothekenkammer ihn mit dem satzungsmäßig vorgesehenen Höchstbeitrag veranlagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VG Trier, 16.07.2009 - 5 K 788/08
    Ferner dürfen einzelne Kammermitglieder im Verhältnis zu anderen nicht übermäßig hoch belastet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 - GewArch 1990, S. 398 und vom 3. September 1991 - 1 C 24.88 - GewArch 1992, S. 28).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben

    Auszug aus VG Trier, 16.07.2009 - 5 K 788/08
    Ferner dürfen einzelne Kammermitglieder im Verhältnis zu anderen nicht übermäßig hoch belastet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 - GewArch 1990, S. 398 und vom 3. September 1991 - 1 C 24.88 - GewArch 1992, S. 28).
  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 155.59

    Rechtsgültigkeit von Beitragspflichten für eine mit einer Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Trier, 16.07.2009 - 5 K 788/08
    Die Festlegung eines bestimmten, von der Kammerversammlung zu bestimmenden Vomhundertsatzes vom (Netto-)Gesamtumsatz des Apothekenbetriebs als Bemessungsgrundlage für den jährlichen Kammerbeitrag steht mit den vorgenannten Grundsätzen in Einklang und ist von der der Beklagten im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsautonomie eingeräumten Gestaltungsfreiheit gedeckt (vgl. VGH München, Urteil vom 30. März 1992 - 21 B 91.01256 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 13. März 1962 - I C 155.59 -, Buchholz 418.20 Nr. 8.
  • VG Düsseldorf, 07.04.2006 - 26 K 6092/04
    Auszug aus VG Trier, 16.07.2009 - 5 K 788/08
    Dass der Kläger keine Umsatzerklärung abgegeben hat, ist allein seiner Sphäre zuzurechnen und begründet mangels erkennbarer Schutzwürdigkeit keine Rechtspflicht für die Beklagte, die Beitragserhebung anders zu regeln (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 7. April 2006 - 26 K 6092/04 -, juris).
  • VGH Bayern, 30.03.1992 - 21 B 91.01256
    Auszug aus VG Trier, 16.07.2009 - 5 K 788/08
    Die Festlegung eines bestimmten, von der Kammerversammlung zu bestimmenden Vomhundertsatzes vom (Netto-)Gesamtumsatz des Apothekenbetriebs als Bemessungsgrundlage für den jährlichen Kammerbeitrag steht mit den vorgenannten Grundsätzen in Einklang und ist von der der Beklagten im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsautonomie eingeräumten Gestaltungsfreiheit gedeckt (vgl. VGH München, Urteil vom 30. März 1992 - 21 B 91.01256 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 13. März 1962 - I C 155.59 -, Buchholz 418.20 Nr. 8.
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